BEEG • Bundeselterngeldgesetz

Elterngeld-Rechner 2026: Basiselterngeld & ElterngeldPlus berechnen

Wie viel finanzielle Unterstützung erhalten Sie nach der Geburt Ihres Kindes? Berechnen Sie Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Boni nach der gesetzlichen Einkommensersatzrate.

👶 Einkommens- & Familiendaten

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.

€ / Monat
Bereinigtes Elterngeld-Netto der 12 Vormonate (ohne Mutterschaftsgeldmonate).
€ / Jahr
Einkommensgrenze nach § 1 Abs. 8 BEEG: Max. 175.000 € für Geburten ab 01.04.2025 und 2026.
Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren im Haushalt (+10%, min. 75 €)
Zwillinge / Drillinge (+300 € je weiterem Mehrling)
Basiselterngeld monatlich
1.430,00 €
Monatlicher Anspruch für bis zu 12 bzw. 14 Lebensmonate
ElterngeldPlus monatlich 715,00 €
Angewandte Ersatzrate 65 %
Geschwisterbonus enthalten 0,00 €
Gesamtsumme Basiselterngeld (12 Monate) 17.160,00 €

1. Gesetzliche Grundlagen des Elterngeldes (BEEG)

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sichert das Einkommen von Eltern nach der Geburt eines Kindes.

  • Gesetzlicher Rahmen: Mindestens 300,00 € (auch für Nicht-Erwerbstätige), maximal 1.800,00 € pro Monat beim Basiselterngeld.
  • Ersatzrate:
    • Einkommen ab 1.240 €: 65 % des Vorgeburtsnetto.
    • Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 €: Staffelung von 67 % bis 65 %.
    • Geringe Einkommen unter 1.000 €: Geringverdienerzuschlag bis zu 100 %.
  • Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern 175.000 € jährlich übersteigt (Paare und Alleinerziehende gleichermaßen).
  • ElterngeldPlus: Verdoppelt die Bezugsdauer bei halber monatlicher Auszahlungshöhe – ideal für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 32 Stunden wöchentlich) arbeiten möchten.
Offizielle Gesetzesgrundlagen & Primärquellen

Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ↗
Haftungsausschluss

Die Elterngeldstelle ermittelt das pauschalierte Netto nach § 2b BEEG (unter Abzug von Vorsorge- und Steuerpauschalen), was geringfügig vom steuerlichen Netto abweichen kann.