1. Wie wird der Brutto-Stundenlohn berechnet?
Im deutschen Arbeitsrecht wird der Stundenlohn aus einem festen Monatsgehalt nach der sogenannten Dreizehntel-Methode (13 Wochen je Quartal) hergeleitet:
Monatliche Arbeitsstunden = Wöchentliche Arbeitszeit × (13 Wochen / 3 Monate) = Wochenstunden × 4,3333
Stundenlohn = Monatsbruttogehalt / Monatliche Arbeitsstunden
2. Auszahlung oder Freizeitausgleich ("Abfeiern")?
Da Überstunden als sonstiger Bezug voll der Progression der Einkommensteuer und den Sozialabgaben unterliegen, gehen bei einer Auszahlung im Schnitt rund 45 % bis 50 % durch Steuern und Abgaben verloren.
Aus diesem Grund ist für viele Arbeitnehmer der Freizeitausgleich (bezahlte Freizeit) steuerlich und gesundheitlich die vorteilhaftere Option, insbesondere wenn im Tarifvertrag zusätzliche Zeitzuschläge vereinbart sind.
Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:
Klauseln in Arbeitsverträgen wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nach ständiger Rechtsprechung des BAG nur dann wirksam, wenn die genaue Anzahl der abgegoltenen Stunden transparent benannt ist.