§ 47 SGB V • Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse

Krankengeld-Rechner 2026: Höhe & Anspruchsdauer nach SGB V berechnen

Wie viel Krankengeld zahlt die Krankenkasse nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung? Berechnen Sie Brutto- und Netto-Krankengeld unter Beachtung der gesetzlichen Höchstgrenzen.

🩺 Einkommensdaten

Geben Sie Ihr reguläres Brutto- und Nettogehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein.

€ / Monat
Regelmäßiges Bruttogehalt ohne Einmalzahlungen.
€ / Monat
Dient der Prüfung der gesetzlichen 90%-Obergrenze (§ 47 Abs. 1 Satz 2 SGB V).
Netto-Krankengeld monatlich
1.854,90 €
Auszahlungsbetrag der Krankenkasse für 30 Kalendertage
Netto-Krankengeld kalendertäglich 61,83 €
Brutto-Krankengeld kalendertäglich 69,00 €
Brutto-Krankengeld monatlich (30 Tage) 2.070,00 €
Abzug Rentenversicherung (9,3 %) -6,42 € / Tag
Abzug Arbeitslosenversicherung (1,3 %) -0,90 € / Tag
Abzug Pflegeversicherung -1,24 € / Tag
Beitrag Krankenversicherung 0,00 € (beitragsfrei)

1. Gesetzliche Grundlagen des Krankengeldes (§ 47 SGB V)

Krankengeld sichert den Lebensunterhalt bei längerer Arbeitsunfähigkeit ab der 7. Woche (nach Ende der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach dem EntgFG).

  • Die Doppelbegrenzung: Das Brutto-Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen. Es gilt der jeweils niedrigere Wert.
  • Höchstgrenze: Das Krankengeld ist auf 70 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt (2026: 135,63 € pro Tag).
  • Monatsberechnung: Nach § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V wird der volle Kalendermonat einheitlich mit 30 Tagen berechnet.
  • Beitragsabzüge: Vom Brutto-Krankengeld behält die Kasse Beiträge zur RV (9,3 %), AV (1,3 %) und PV ein. Die Krankenversicherung selbst ist für die Dauer des Bezugs beitragsfrei!
Offizielle Gesetzesgrundlagen & Primärquellen

Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:

§§ 44 bis 51 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ↗
Haftungsausschluss

Das Krankengeld unterliegt dem steuerlichen Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit.