1. Der Zinseszinseffekt: Vermögensaufbau über die Zeit
Albert Einstein bezeichnete den Zinseszins der Überlieferung nach als die „stärkste Kraft im Universum“. Der Effekt beruht darauf, dass erwirtschaftete Zinsen oder Dividenden nicht entnommen, sondern reinvestiert werden (Thesaurierung) und in den Folgejahren selbst wieder Zinsen abwerfen.
Je länger der Anlagehorizont gewählt wird, desto überproportionaler wächst das Vermögen im Vergleich zur reinen Summe der eingezahlten Beiträge.
2. Steuerliche Behandlung: Sparer-Pauschbetrag & Abgeltungsteuer
In Deutschland unterliegen Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne der Abgeltungsteuer (§ 32d EStG) in Höhe von pauschal 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (effektiv 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer.
Jedem Anleger steht nach § 20 Abs. 9 EStG ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag zu:
- 1.000 € pro Kalenderjahr für Alleinstehende
- 2.000 € pro Kalenderjahr für verheiratete Paare bzw. eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung
Erst Kapitalerträge, die diesen Freistellungsauftrag übersteigen, werden automatisch mit der Abgeltungsteuer belegt.
Erteilen Sie Ihrer Bank oder Ihrem Online-Broker rechtzeitig einen Freistellungsauftrag, damit Zins- und Dividendengewinne bis zur Freibetragsgrenze direkt ohne Steuerabzug Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben werden.