1. Gesetzliche Grundlagen des Elterngeldes (BEEG)
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sichert das Einkommen von Eltern nach der Geburt eines Kindes.
- Gesetzlicher Rahmen: Mindestens 300,00 € (auch für Nicht-Erwerbstätige), maximal 1.800,00 € pro Monat beim Basiselterngeld.
- Ersatzrate:
- Einkommen ab 1.240 €: 65 % des Vorgeburtsnetto.
- Einkommen zwischen 1.000 € und 1.200 €: Staffelung von 67 % bis 65 %.
- Geringe Einkommen unter 1.000 €: Geringverdienerzuschlag bis zu 100 %.
- Einkommensgrenze: Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern 175.000 € jährlich übersteigt (Paare und Alleinerziehende gleichermaßen).
- ElterngeldPlus: Verdoppelt die Bezugsdauer bei halber monatlicher Auszahlungshöhe – ideal für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit (bis zu 32 Stunden wöchentlich) arbeiten möchten.
Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:
Die Elterngeldstelle ermittelt das pauschalierte Netto nach § 2b BEEG (unter Abzug von Vorsorge- und Steuerpauschalen), was geringfügig vom steuerlichen Netto abweichen kann.