§§ 105, 106 SGB III • Bundesagentur für Arbeit

Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG & Nettoentgeltausfall berechnen

Wie viel Geld erhalten Sie während Kurzarbeit? Berechnen Sie Ausfallentgelt, KUG-Zuschuss (60 % bzw. 67 %) und Ihr monatliches Gesamtnetto.

📉 Kurzarbeit- & Gehaltsdaten

Geben Sie Ihr reguläres Soll-Gehalt und den prozentualen Arbeitsausfall an.

€ / Monat
Ohne Kinder gilt Leistungssatz 2 in Höhe von 60 % der Nettoentgeltdifferenz.
Gesamtnetto während Kurzarbeit
1.764,00 €
Tatsächliches Netto (Arbeitslohn + Kurzarbeitergeld)
Kurzarbeitergeld (KUG) vom Amt 661,50 €
Verbliebenes Netto vom Arbeitgeber (Ist-Netto) 1.102,50 €
Angewandter KUG-Leistungssatz 60 %
Reguläres Netto bei 100 % Arbeit 2.205,00 €
Effektiver Netto-Einkommensverlust -441,00 €

1. Gesetzliche Grundlagen des Kurzarbeitergeldes (§§ 105, 106 SGB III)

Das Kurzarbeitergeld wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, um bei vorübergehendem erheblichem Arbeitsausfall Entlassungen zu vermeiden.

  • Leistungssatz 1 (67 %): Für Arbeitnehmer, auf deren Lohnsteuerkarte mindestens ein Kinderfreibetrag (mind. 0,5) eingetragen ist.
  • Leistungssatz 2 (60 %): Für kinderlose Arbeitnehmer.
  • Berechnungsbasis: Maßgeblich ist die Nettoentgeltdifferenz zwischen dem pauschalierten Soll-Entgelt (Vollzeit) und dem pauschalierten Ist-Entgelt (tatsächlicher Restlohn).
Offizielle Gesetzesgrundlagen & Primärquellen

Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:

§§ 95 bis 106 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ↗
Haftungsausschluss

Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG). Bezieher von mehr als 410 € KUG im Kalenderjahr sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.