§ 9 EStG • Rechtsstand 2026

Pendlerpauschale-Rechner 2026: Fahrtkosten & Homeoffice absetzen

Berechnen Sie Ihre abzugsfähigen Werbungskosten für den einfachen Arbeitsweg und Homeoffice-Tage sowie Ihre geschätzte Steuererstattung beim Finanzamt.

🚗 Fahrtdaten & Arbeitstage

Ermitteln Sie Ihren steuerlichen Abzug für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.

km (einfach)
Hinweis: Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg!
Tage mit tatsächlicher Anfahrt
6 € Pauschale / Tag
%
Typischerweise zwischen 25% und 38% bei durchschnittlichen Gehältern.
Werbungskosten Gesamt
2.346,00 €
Abzugsfähige Kosten in der Steuererklärung
Entfernungspauschale pro Tag 11,70 €
Fahrtkosten gesamt (vor Ort) 2.106,00 €
Homeoffice-Pauschale 240,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230,00 €
Geschätzte Steuererstattung 357,12 €

1. Gesetzliche Regelung der Pendlerpauschale (§ 9 EStG)

Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG entlastet Berufspendler von den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Im Jahr 2026 gilt die gesetzlich festgeschriebene Staffelung:

  • Erste 20 Kilometer: 0,30 € je vollem Entfernungskilometer.
  • Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer (erhöhte Pauschale für Fernpendler).
  • Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale kann unabhängig davon geltend gemacht werden, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften pendeln.

2. Kombination mit der Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 ist die Homeoffice-Pauschale dauerhaft im Einkommensteuergesetz (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) verankert:

  • Pro Tag, an dem ausschließlich von zu Hause gearbeitet wird: 6,00 € Pauschale.
  • Maximal absetzbar für 210 Tage im Jahr = 1.260,00 € maximaler Abzug.
  • Wichtig: Für denselben Tag kann nicht gleichzeitig die Pendlerpauschale und die Homeoffice-Pauschale abgerechnet werden.

💡 Rechenbeispiel (35 km einfacher Weg, 180 Tage Büro, 40 Tage Homeoffice)

Tagessatz Pendlerpauschale: (20 km × 0,30 €) + (15 km × 0,38 €) = 6,00 € + 5,70 € = 11,70 € / Tag.
Fahrtkosten: 180 Tage × 11,70 € = 2.106,00 €.
Homeoffice: 40 Tage × 6,00 € = 240,00 €.
Gesamte Werbungskosten: 2.106 € + 240 € = 2.346,00 €.

Da 2.346 € den Pauschbetrag von 1.230 € um 1.116 € übersteigen, spart der Arbeitnehmer bei einem Grenzsteuersatz von 32 % rund 357,12 € Einkommensteuer.

3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Offizielle Gesetzesgrundlagen & Primärquellen

Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:

§ 9 EStG (Werbungskosten & Entfernungspauschale) ↗
Haftungsausschluss

Die tatsächliche Steuerersparnis hängt von Ihrem individuellen zu versteuernden Gesamteinkommen ab. Dieser Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.