1. Wer hat Anspruch auf Wohngeld nach dem WoGG?
Wohngeld ist ein staatlicher Rechtsanspruch für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld gibt es als:
- Mietzuschuss: Für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers.
- Lastenzuschuss: Für Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
2. Die Reformkomponenten des Wohngeld-Plus-Gesetzes
Seit der Wohngeld-Plus-Reform fließen zwei wesentliche Entlastungskomponenten dauerhaft in die Wohngeldberechnung ein:
- Dauerhafte Heizkostenkomponente: Dämpft die Belastung durch gestiegene Energiekosten (z. B. 105 € bei 1 Person, 136 € bei 2 Personen).
- Klimakomponente: Ein pauschaler Zuschlag zur Miete, der energetische Gebäudesanierungen im Mietsektor abfedert.
Empfänger von sogenannten Transferleistungen (wie Grundsicherungsgeld / Bürgergeld, Grundsicherung im Alter nach SGB XII oder BAföG), bei denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, haben nach § 7 WoGG keinen Anspruch auf Wohngeld. Wohngeld ist jedoch gegenüber Grundsicherungsgeld vorrangig, wenn damit die Hilfebedürftigkeit vermieden wird.