1. Gesetzlicher Mindesturlaub vs. Arbeitsvertraglicher Urlaub
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt in § 3 Abs. 1 den gesetzlichen Mindesturlaub in Deutschland fest: Er beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Da in den meisten Unternehmen eine 5-Tage-Woche üblich ist, entspricht dies einem gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Arbeitstagen (4 Wochen Erholungsurlaub).
2. Berechnung des Urlaubs bei Teilzeit
Arbeiten Sie in Teilzeit an weniger als 5 Tagen pro Woche, wird der Urlaubsanspruch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) umgerechnet:
Urlaubstage = (Ihre Arbeitstage pro Woche / Betriebliche Wochentage) × Vollzeit-Urlaubstage
💡 Rechenbeispiel: 3 Arbeitstage pro Woche bei 30 Tagen Betriebsurlaub
Formel: (3 Tage / 5 Tage) × 30 Urlaubstage = 18 Urlaubstage.
Damit hat der Teilzeitbeschäftigte exakt denselben zeitlichen Erholungswert (6 volle Wochen Urlaub) wie ein Vollzeitkollege.
3. Unterjähriger Jobwechsel (Zwölftelungsregel § 5 BUrlG)
Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des laufenden Jahres, steht dem Arbeitnehmer für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu.
Gesetzliche Rundungsregel (§ 5 Abs. 2 BUrlG): Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben (ab ,5), sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:
Tarifverträge können abweichende Rundungs- und Verfallsfristen für Urlaubstage enthalten.