1. Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick (§ 622 BGB)
Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse. Es wird grundlegend unterschieden, wer die Kündigung ausspricht:
a) Bei Kündigung durch den Arbeitnehmer (Eigenkündigung)
Spricht der Arbeitnehmer die Kündigung aus, beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Diese Frist verlängert sich für den Arbeitnehmer kraft Gesetzes nicht mit zunehmender Betriebszugehörigkeit (es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde wirksam vereinbart, dass für beide Seiten dieselben verlängerten Fristen gelten).
b) Bei Kündigung durch den Arbeitgeber (Verlängerte Fristen)
Kündigt der Arbeitgeber, verlängern sich die Fristen gestaffelt nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB):
- Bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
- 2 Jahre: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
- 5 Jahre: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 8 Jahre: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 10 Jahre: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 12 Jahre: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 15 Jahre: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
- 20 Jahre: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
💡 Rechenbeispiel: Kündigung nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit
Ein Mitarbeiter trat am 01.01.2020 ins Unternehmen ein. Der Arbeitgeber händigt ihm die Kündigung am 10. Mai 2026 aus.
Dauer der Betriebszugehörigkeit: 6 volle Jahre (Kategorie: mindestens 5 Jahre, § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Frist: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
→ Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des 31. Juli 2026.
2. Besonderheiten bei Zugang und Fristberechnung
Für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung entscheidend (§ 130 BGB), nicht das Datum des Kündigungsschreibens. Geht das Kündigungsschreiben erst am 1. eines Monats zu, beginnt die Frist erst in diesem Monat und verlängert das Vertragsende in vielen Fällen um einen vollen weiteren Monat.
3. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:
Dieser Rechner berechnet die gesetzlichen Mindestfristen nach BGB. Bei abweichenden arbeitsvertraglichen oder tariflichen Regelungen sowie Sonderkündigungsschutz (z. B. Mutterschutz, Schwerbehinderung, Betriebsrat) konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.