1. Die 1%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, entsteht ein steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil.
- 1,0 % Pauschale: Gilt für herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten Bruttolistenpreises wird monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt.
- 0,5 % Regelung: Gilt für extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride) mit ausreichender elektrischer Mindestreichweite sowie teurere E-Autos.
- 0,25 % Elektro-Förderung: Reine Elektrofahrzeuge bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € (bei Anschaffung ab 01.07.2025/2026; davor 70.000 €) werden effektiv nur mit einem Viertel (0,25 %) besteuert.
2. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Zusätzlich zur Privatnutzung wird der Arbeitsweg pauschal mit 0,03 % des Bruttolistenpreises pro einfachem Entfernungskilometer monatlich versteuert (bzw. 0,002 % pro Tag bei Einzelbewertung).
Die Berechnungen dieses Moduls basieren unmittelbar auf den einschlägigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland:
Alternativ zur 1%-Pauschalmethode kann die Besteuerung über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) erfolgen, wenn der tatsächliche Privatanteil gering ist.