Steuer-Ratgeber 2026

Pendlerpauschale vs. Homeoffice-Pauschale: Steuertipps für 2026

Das moderne Berufsleben ist hybrid: Viele Arbeitnehmer arbeiten zwei bis drei Tage im Büro und den Rest der Woche im heimischen Arbeitszimmer. In der Einkommensteuererklärung stellt sich daher die entscheidende Frage: Wann lohnt sich die Entfernungspauschale und wie wird die Homeoffice-Pauschale korrekt angesetzt? Wer beide Pauschalen im Steuerjahr 2026 geschickt kombiniert, kann die Werbungskosten deutlich über den Pauschbetrag von 1.230 € heben und bares Geld sparen.

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1. Die Pendlerpauschale 2026 im Überblick

Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG können Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem sie die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, die Entfernungspauschale geltend machen. Dabei zählt nur die einfache Wegstrecke (kürzeste Straßenverbindung):

  • Erste 20 Kilometer: 0,30 € je vollem Entfernungskilometer.
  • Ab dem 21. Kilometer: 0,38 € je vollem Entfernungskilometer (erhöhte Fernpendlerpauschale).
  • Verkehrsmittelunabhängig: Die Pauschale gilt gleichermaßen für Pkw, Fahrrad, E-Bike, Fahrgemeinschaften oder Fußgänger. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können höhere tatsächliche Ticketkosten (z. B. Deutschlandticket oder Monatskarten) abgesetzt werden.
  • Höchstgrenze: Maximal 4.500 € pro Kalenderjahr, es sei denn, die Fahrten werden mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw zurückgelegt.

2. Die Homeoffice-Pauschale 2026 nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG

Für Tage, an denen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, gilt:

Eckdaten der Homeoffice-Pauschale:

  • Tagespauschale: 6,00 € pro Kalendertag.
  • Maximaler Abzug: Höchstens 210 Tage im Kalenderjahr = 1.260 € Höchstbetrag.
  • Kein separates Arbeitszimmer nötig: Es genügt die Arbeit an der Schreibtischecke im Wohnzimmer oder am Küchentisch.

3. Vergleichsrechnung: Was lohnt sich wann?

Ab welcher Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte bringt der Pendler-Abzug mehr als die Homeoffice-Pauschale von 6,00 €?

Einfache Entfernung Pendlerpauschale pro Tag Homeoffice-Pauschale Vorteil / Empfehlung
10 km 10 × 0,30 € = 3,00 € 6,00 € Homeoffice bringt +3,00 €/Tag mehr Werbungskosten
20 km 20 × 0,30 € = 6,00 € 6,00 € Gleichstand (Break-Even bei genau 20 km)
35 km 6,00 € + 15 × 0,38 € = 11,70 € 6,00 € Bürotag bringt +5,70 €/Tag mehr Abzug
50 km 6,00 € + 30 × 0,38 € = 17,40 € 6,00 € Bürotag bringt fast das Dreifache des Homeoffice-Abzugs

4. Die goldene Regel: Kein Doppelabzug am selben Tag!

Grundsätzlich schließt das Gesetz den Abzug beider Pauschalen für denselben Arbeitstag aus. Wer morgens ins Büro fährt und nachmittags zu Hause arbeitet, kann nur die Entfernungspauschale geltend machen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn dem Arbeitnehmer für die konkrete Tätigkeit im Betrieb dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (z. B. Lehrer ohne Schreibtisch an der Schule).

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