Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus: Welches Modell lohnt sich wann?
Frischgebackene Eltern in Deutschland stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Soll das klassische Basiselterngeld bezogen werden oder ist das flexiblere ElterngeldPlus die wirtschaftlich klügere Wahl? Beide Varianten basieren auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), unterscheiden sich jedoch grundlegend in Laufzeit, Monatsbeträgen und den Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Elternzeit.
Berechnen Sie Ihre persönlichen Monatsbeträge
Ermitteln Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus auf Basis Ihres Nettoeinkommens vor der Geburt.
1. Der direkte Vergleich der beiden Leistungsarten
| Kriterium | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Maximale Bezugsdauer | Bis zu 14 Monate (12 + 2 Partnermonate) für beide Elternteile gemeinsam | Bis zu 28 Monate (1 Basismonat = 2 Plusmonate) |
| Monatliche Auszahlung | 300 € bis 1.800 € (65% bis 100% des maßgeblichen Nettoeinkommens) | 150 € bis 900 € (maximal die Hälfte des rechnerischen Basiselterngeldes ohne Zuverdienst) |
| Teilzeitarbeit (Hinzuverdienst) | Erlaubt bis 32 Std./Woche, wird aber stark anrechnungspflichtig gemindert | Ideal für Teilzeit: Das Einkommen mindert das ElterngeldPlus oft gar nicht oder nur minimal |
| Partnerschaftsbonus | Nicht verfügbar | 2 bis 4 zusätzliche Bonusmonate für jeden Partner bei gleichzeitiger Teilzeit (24 bis 32 Std.) |
2. Die Grundregel: Wann lohnt sich welches Modell?
Wählen Sie Basiselterngeld, wenn:
- Sie während der Elternzeit überhaupt nicht erwerbstätig sein möchten.
- Sie maximalen monatlichen Cashflow in den ersten 12 Monaten nach der Geburt benötigen.
- Der betreuende Elternteil nach 12 oder 14 Monaten wieder voll ins Berufsleben zurückkehrt.
Wählen Sie ElterngeldPlus, wenn:
- Sie bereits im ersten oder zweiten Lebensjahr des Kindes in Teilzeit (z. B. 15–30 Stunden) arbeiten möchten.
- Sie den Bezugszeitraum auf das gesamte 2. und 3. Lebensjahr strecken wollen.
- Beide Eltern partnerschaftlich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung mit dem Partnerschaftsbonus teilen möchten.
3. Wichtige Neuregelung zum parallelen Elterngeldbezug
Beachten Sie die aktuellen gesetzlichen Regelungen: Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile ist grundsätzlich nur noch für maximal einen Lebensmonat innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Möchten beide Partner länger gleichzeitig zu Hause bleiben oder Teilzeit arbeiten, muss mindestens ein Partner ElterngeldPlus in Anspruch nehmen!