Firmenwagen Elektroauto: Die 0,25%-Regel bis 95.000 € Bruttolistenpreis
Wer sich für ein rein batterieelektrisches Fahrzeug (BEV) als Dienstwagen entscheidet, profitiert in Deutschland von massiven steuerlichen Vorteilen. Statt der vollen 1% muss bei reinen E-Autos nur ein Viertel (0,25%) des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert werden. Der Gesetzgeber hat den zulässigen Kaufpreis für diesen Steuervorteil auf bis zu 95.000 Euro angehoben.
Vergleichen Sie Ihre persönliche Ersparnis
Berechnen Sie sofort, wie viel Netto Sie mit der 0,25%-Besteuerung jeden Monat sparen.
1. Die Besteuerungsstufen im Überblick
| Antriebsart | Kriterien / Höchstgrenze | Monatlicher Steuersatz | Fahrten zur Arbeit |
|---|---|---|---|
| Reines Elektroauto (BEV) | Bruttolistenpreis bis 95.000 € (Neuanschaffungen) | 0,25% des BLP | 0,0075% je km |
| Reines Elektroauto (Luxusklasse) | Bruttolistenpreis über 95.000 € | 0,50% des BLP | 0,015% je km |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | Mind. 80 km elektrische Reichweite oder max. 50 g CO2/km | 0,50% des BLP | 0,015% je km |
| Klassischer Verbrenner | Benzin- oder Dieselfahrzeuge ohne externe Lademöglichkeit | 1,00% des BLP | 0,030% je km |
2. Konkreter Sparvergleich: 60.000 € E-Auto vs. 60.000 € Diesel
Betrachten wir einen Dienstwagen im Wert von 60.000 € bei 20 km einfacher Entfernung zur Arbeit:
- Beim Verbrenner (1%-Regel): Geldwerter Vorteil = 600 € (Privat) + 360 € (Arbeitsweg) = 960 € monatlich zu versteuern. Netto-Einbuße ca. 430 €.
- Beim reinen E-Auto (0,25%-Regel): Geldwerter Vorteil = 150 € (Privat) + 90 € (Arbeitsweg) = nur 240 € monatlich zu versteuern. Netto-Einbuße ca. 108 €.
- Reiner Nettovorteil: Mehr als 3.800 Euro bar auf dem Konto jedes Jahr gespart!
3. Steuerfreies Laden beim Arbeitgeber (§ 3 Nr. 46 EStG)
Als zusätzliches Bonbon regelt § 3 Nr. 46 EStG, dass das Aufladen des Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers komplett steuerfrei ist. Es entsteht kein geldwerter Vorteil, selbst wenn der Arbeitnehmer den Strom vollständig privat verbraucht. Lädt der Mitarbeiter zu Hause an der eigenen Wallbox, kann der Arbeitgeber monatliche steuerfreie Pauschalen erstatten.