Kombinationspflege: Pflegegeld und Pflegesachleistung nach § 38 SGB XI verbinden
Die häusliche Pflege muss keine „Entweder-oder-Entscheidung“ zwischen Familie und professionellem Pflegedienst sein. Nach § 38 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Kombinationsleistung wählen: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt schwere Aufgaben (wie Waschen oder Wundversorgung), während Angehörige den Rest abdecken. Das nicht ausgeschöpfte Sachleistungsbudget wird dann prozentual als anteiliges Pflegegeld bar ausgezahlt.
Möchten Sie Ihren Kombinationsanspruch berechnen?
Geben Sie einfach die Pflegedienst-Rechnung ein und sehen Sie das verbleibende Pflegegeld.
1. Die gesetzliche Kürzungsformel nach § 38 SGB XI
Die Pflegekasse berechnet den prozentualen Anteil, den der ambulante Pflegedienst vom zustehenden Sachleistungsbudget verbraucht hat. Genau der verbleibende Prozentsatz wird auf das reguläre monatliche Pflegegeld angewendet:
2. Konkretes Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 im Detail
Ausgangsdaten für Pflegegrad 3 (2026):
- Maximales Pflegesachleistungsbudget: 1.432,00 € / Monat
- Volles Pflegegeld (bei 100% Eigenpflege): 573,00 € / Monat
- Tatsächliche monatliche Pflegedienst-Rechnung: 859,20 €
Schritt 1: Anteil des Pflegedienstes = 859,20 € ÷ 1.432,00 € = 60% verbraucht.
Schritt 2: Verbleibender Anspruch für Angehörige = 100% − 60% = 40%.
Schritt 3: Überweisung der Pflegekasse = 40% von 573,00 € = 229,20 € monatliches Pflegegeld bar.
3. Der 40%-Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI
Ein kaum bekannter Spartipp: Wer seinen Pflegesachleistungsbetrag nicht voll für körperbezogene Pflegemaßnahmen ausschöpft, kann bis zu 40% des ungenutzten Betrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. Haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleiter, Demenzbetreuung) umwandeln!
💡 Zusätzliche Entlastung sichern:
Dieser Umwandlungsanspruch kommt zum regulären gesetzlichen Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat noch obendrauf und schafft wertvolle Freiräume bei der häuslichen Betreuung.