Finanzen & Vermögensaufbau 2026

Der Zinseszinseffekt beim ETF-Sparplan: Die 72er-Regel & Vermögenskurve

Albert Einstein soll den Zinseszins einst als das „achte Weltwunder“ bezeichnet haben: „Wer ihn versteht, verdient daran; wer ihn nicht versteht, bezahlt ihn.“ Beim langfristigen Vermögensaufbau mit weltweiten Aktien-ETFs (z. B. MSCI World oder FTSE All-World) ist der Zinseszins die treibende Kraft: Erwirtschaftete Gewinne und Dividenden werden reinvestiert und erwirtschaften im nächsten Jahr ihrerseits neue Erträge – was nach 15 bis 30 Jahren zu einem exponentiellen Vermögenswachstum führt.

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1. Die geniale 72er-Regel zur Vermögensverdopplung

Mit der einfachen 72er-Formel können Sie im Kopf berechnen, nach wie vielen Jahren sich ein investiertes Kapital bei gegebener Jahresrendite exakt verdoppelt:

Verdopplungszeit (in Jahren) ≈ 72 ÷ jährliche Rendite (in %)
  • Tagesgeld mit 2% Zinsen: 72 ÷ 2 = 36 Jahre bis zur Verdopplung.
  • Festgeld mit 3,5% Zinsen: 72 ÷ 3,5 = ca. 20,5 Jahre bis zur Verdopplung.
  • Weltweiter Aktien-ETF mit historisch 7% Rendite: 72 ÷ 7 = nur ca. 10,3 Jahre bis zur Verdopplung! Nach 20 Jahren hat sich das Vermögen vervierfacht, nach 30 Jahren verachtfacht.

2. Sparplan-Simulation: 250 € monatlich bei 7% Jahresrendite

Laufzeit Eigene Einzahlungen Zinseszins-Gewinn Gesamtvermögen Zinsanteil am Vermögen
10 Jahre 30.000 € 13.024 € 43.024 € 30 %
20 Jahre 60.000 € 67.608 € 127.608 € 53 % (mehr Zinsen als Einzahlungen!)
30 Jahre 90.000 € 214.996 € 304.996 € 70 % Reingewinn

3. Steuerliche Spielregeln: Sparerpauschbetrag & Vorabpauschale 2026

Damit der Staat nicht unnötig viel Zinseszinseffekt auffrisst, sollten Sparer zwei Steuerprivilegien kennen:

  • Sparer-Pauschbetrag (§ 20 Abs. 9 EStG): Kapitalerträge bis zu 1.000 € für Singles bzw. 2.000 € für Verheiratete sind pro Jahr völlig steuerfrei. Richten Sie dazu unbedingt einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker ein!
  • 30% Teilfreistellung bei Aktienfonds (§ 20 InvStG): Bei Publikums-Aktienfonds mit mindestens 51% Aktienquote sind 30% aller Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne von der Abgeltungsteuer (25% + Soli) freigestellt.
  • Vorabpauschale: Bei thesaurierenden ETFs wird zu Beginn jedes Kalenderjahres eine Mindestbesteuerung auf Basis des Basiszinses der Bundesbank fällig, die mit dem Freistellungsauftrag verrechnet werden kann.

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