Pflegerecht-Ratgeber 2026

Pflegegrade 1 bis 5: Die 6 Module der MD-Begutachtung nach § 14 SGB XI

Ob Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbeträge haben, entscheidet die Zuteilung in einen der fünf Pflegegrade. Die Begutachtung erfolgt durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, ehemals MDK) bzw. Medicproof anhand des gesetzlichen Neuen Begutachtungsinstruments (NBA) nach §§ 14, 15 SGB XI. Maßstab ist stets der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit im Alltag.

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1. Die 6 Begutachtungsmodule und ihre Gewichtung

Der Gutachter prüft Fähigkeiten und Einschränkungen in sechs unterschiedlichen Lebensbereichen, die mit unterschiedlicher prozentualer Gewichtung in die Gesamtpunktzahl einfließen:

Modul Prüfbereich Gewichtung Wichtige Aspekte
Modul 1 Mobilität 10 % Aufstehen aus dem Bett, Gehen im Wohnbereich, Treppensteigen, Umsetzen.
Modul 2 & 3 Kognitive Fähigkeiten / Psychische Problemlagen 15 % Orientierung zu Ort/Zeit, Erinnerungsvermögen, Aggressionen, Unruhe (nur das Modul mit der höheren Punktezahl zählt!).
Modul 4 Selbstversorgung 40 % Wichtigstes Modul: Körperpflege, Waschen, An-/Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang.
Modul 5 Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen 20 % Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Arztbesuche.
Modul 6 Gestaltung des Alltagslebens & Kontakte 15 % Tagesablauf planen, Beschäftigung, Pflege sozialer Kontakte.

2. Die Punkteschwellen und Pflegeleistungen 2026

Pflegegrad Erforderliche Gesamtpunkte Pflegegeld (häuslich) Pflegesachleistung (Pflegedienst)
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Punkte 0 € (nur 125 € Entlastungsbetrag) 0 € (nur 125 € Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Punkte 332 € / Monat 761 € / Monat
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Punkte 573 € / Monat 1.432 € / Monat
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Punkte 765 € / Monat 1.778 € / Monat
Pflegegrad 5 90 bis 100 Punkte 947 € / Monat 2.200 € / Monat

3. Praktische Vorbereitung auf den Begutachtungstermin

  • Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens 14 Tage vor dem Besuch alle täglichen Hilfeleistungen mit Zeitaufwand (Zähneputzen, Anziehen, Toilettengänge).
  • Angehörige müssen anwesend sein: Lassen Sie die begutachtete Person niemals allein beim Termin; pflegebedürftige Menschen neigen aus Scham dazu, ihre Fähigkeiten zu überschätzen („Geht schon noch alles alleine“).
  • Arztberichte & Medikamentenplan bereitlegen: Vollständige Facharztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus und der offizielle Bundesmedikationsplan müssen griffbereit sein.

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