Pflegegrade 1 bis 5: Die 6 Module der MD-Begutachtung nach § 14 SGB XI
Ob Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Entlastungsbeträge haben, entscheidet die Zuteilung in einen der fünf Pflegegrade. Die Begutachtung erfolgt durch Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD, ehemals MDK) bzw. Medicproof anhand des gesetzlichen Neuen Begutachtungsinstruments (NBA) nach §§ 14, 15 SGB XI. Maßstab ist stets der Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit im Alltag.
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1. Die 6 Begutachtungsmodule und ihre Gewichtung
Der Gutachter prüft Fähigkeiten und Einschränkungen in sechs unterschiedlichen Lebensbereichen, die mit unterschiedlicher prozentualer Gewichtung in die Gesamtpunktzahl einfließen:
| Modul | Prüfbereich | Gewichtung | Wichtige Aspekte |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Mobilität | 10 % | Aufstehen aus dem Bett, Gehen im Wohnbereich, Treppensteigen, Umsetzen. |
| Modul 2 & 3 | Kognitive Fähigkeiten / Psychische Problemlagen | 15 % | Orientierung zu Ort/Zeit, Erinnerungsvermögen, Aggressionen, Unruhe (nur das Modul mit der höheren Punktezahl zählt!). |
| Modul 4 | Selbstversorgung | 40 % | Wichtigstes Modul: Körperpflege, Waschen, An-/Auskleiden, Essen, Trinken, Toilettengang. |
| Modul 5 | Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen | 20 % | Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, Blutzuckermessung, Arztbesuche. |
| Modul 6 | Gestaltung des Alltagslebens & Kontakte | 15 % | Tagesablauf planen, Beschäftigung, Pflege sozialer Kontakte. |
2. Die Punkteschwellen und Pflegeleistungen 2026
| Pflegegrad | Erforderliche Gesamtpunkte | Pflegegeld (häuslich) | Pflegesachleistung (Pflegedienst) |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 Punkte | 0 € (nur 125 € Entlastungsbetrag) | 0 € (nur 125 € Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 Punkte | 332 € / Monat | 761 € / Monat |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 Punkte | 573 € / Monat | 1.432 € / Monat |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 Punkte | 765 € / Monat | 1.778 € / Monat |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 Punkte | 947 € / Monat | 2.200 € / Monat |
3. Praktische Vorbereitung auf den Begutachtungstermin
- Pflegetagebuch führen: Dokumentieren Sie mindestens 14 Tage vor dem Besuch alle täglichen Hilfeleistungen mit Zeitaufwand (Zähneputzen, Anziehen, Toilettengänge).
- Angehörige müssen anwesend sein: Lassen Sie die begutachtete Person niemals allein beim Termin; pflegebedürftige Menschen neigen aus Scham dazu, ihre Fähigkeiten zu überschätzen („Geht schon noch alles alleine“).
- Arztberichte & Medikamentenplan bereitlegen: Vollständige Facharztberichte, Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus und der offizielle Bundesmedikationsplan müssen griffbereit sein.